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In diesem Jahr werden erstmalig auch Elternvertreter von Kinder in Tagespflegeeinrichtungen in den JAEB gewählt. Der neue JAEB wird damit maximal 23 Mitglieder haben (20 Kita-Elternvertreter + 3
Tagespflege-Eltern).
Zeitablauf der Wahl:
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10.10.2020: Alle Elternvertreter in den Kitas müssen gewählt sein
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11.10. bis
25.10.2020 28.10.2020: Elternvertreter der Kitas bzw. Eltern von Kindern in Tagespflegeeinrichtungen können sich zur Wahl
aufstellen lassen
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ab 12.10.2020: die gewählten Elternvertreter aller Kitas bzw. die Eltern mit Kindern in Tagespflegeeinrichtungen erhalten einen Brief vom Jugendamt (entweder per
Post oder von der Kita überreicht) mit den Zugangsdaten für die Wahl (je Kita 1 Wahlberechtigter bzw. je Kind in der Tagespflege 1 Wahlberechtigter)
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ab 30.10.2020: Veröffentlichung aller Kandidaten-Steckbriefe sowie der Muster-Stimmzettel für Kita und Tagespflege
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01.11. 0:00 Uhr bis 07.11.2020 23:59 Uhr: Online-Wahl
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08.11. bis 10.11.2020: Auszählung und Durchführung des Losverfahrens bei Stimmgleichheit
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10.11.2020: Veröffentlichung des Wahlergebnisses auf dieser Seite (Link)
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16.11.2020 20 bis ca. 23 Uhr: Konstituierende Sitzung des neu gewählten JAEBs (Ort wird noch festgelegt)
Wie kann ich zur Wahl kandidieren?
- kandidieren kann jeder Elternvertreter einer Kita bzw. jeder Elter von Kindern in Tagespflegeeinrichtungen (siehe auch Geschäftsordnung §9)
- die Aufgaben des JAEB sind hier dargestellt
- der Tätigkeitsbericht des JAEB 2019/20 wird hier in Kürze veröffentlicht
- Ausfüllen des Kandidatensteckbriefs und Senden an kontakt@jaeb-essen.de
Wie läuft die Online-Wahl ab?
- die diesjährige Wahl wird wegen Corona ausschließlich Online stattfinden
- dazu nutzen wir die Online-Software Polyas (www.polyas.com)
- mit der Benutzername (Wähler-ID) und dem Passwort (TAN) kann sich jeder Wahlberechtigte anmelden und genau einmal abstimmen
- es gibt je einen Stimmzettel für Kita-Elternvertreter und Tagespflege-Eltern (Muster werden spätestens am Tag vor Beginn der Wahl veröffentlicht)
- der Elternvertreter der Kita hat maximal 20 Stimmen, jede Elter von Kindern in Tagespflegeeinrichtungen hat maximal 3 Stimmen
- es können auch weniger Stimmen abgegeben werden
- je Kandidat kann maximal 1 Stimme abgegeben werden
- der Stimmzettel kann auch "ungültig" markiert werden
- wenn der Wahlberechtigte seine Wahl durch Klick bestätigt hat, ist seine Wahl abgeschlossen und kann nicht erneut aufgerufen werden
- alles weitere ist in der Wahlordnung als Teil der Geschäftsordnung des JAEB geregelt
Demnächst:
- Tätigkeitsbericht des JAEB 2019/20